Erbrecht & Testament
Den eigenen Nachlass rechtzeitig regeln
Das Erbrecht
Für den Nicht-Juristen ist das Thema Erbrecht im Allgemeinen sehr komplex und nicht immer sofort nachvollziehbar. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den eigenen Hinterlassenschaften ist sinnvoll. Im Trauerfall können durch Verfügungen, wie z. B. das Testament, Unklarheiten und sogar Streitigkeiten unter den Erben vermieden werden.
Bitte beachten Sie: Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.
Die gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament hinterlegt hat. Wenn Sie besondere Vorstellungen bezüglich der Verteilung Ihrer Erbschaft haben, empfiehlt es sich, ein Testament zu verfassen. Damit legen Sie verbindlich fest, auf welche Weise später die Erbschaft erfolgen soll. Mit diesem Dokument können Sie eventuelle Unklarheiten vermeiden. Zur rechtlichen Absicherung empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme zu einem Notar oder Rechtsanwalt.
Grundsätzlich ist die folgende gesetzliche Erbfolge zu beachten: Zu den Erben erster Ordnung gehören Kinder, Enkel und Urenkel. Nicht eheliche Kinder und Adoptivkinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Die Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister, Neffen und Nichten. Großeltern, Onkel/Tanten und Cousins/Cousinen sind die Erben dritter Ordnung. Für Ehepartner gelten Sonderregelungen.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz finden Sie nähere Informationen zum Thema Erbrecht sowie Vorlagen zum Download: www.bmjv.de
Das Testament
Ein rechtsgültiges Testament ist an einige Richtlinien gebunden. Das Dokument muss eigenhändig und handschriftlich geschrieben sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe unterschrieben werden.
Grundsätzlich kann jede volljährige Person, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist, ein Testament verfassen. Damit werden Unklarheiten bezüglich der Hinterlassenschaften ausgeschlossen und Streitigkeiten in der Familie können vermieden werden. Bewahren Sie Ihr Testament an einer Stelle auf, die Ihren engsten Angehörigen vertraut ist. Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Unterlagen, gemeinsam mit Ihren Vorsorgeregelungen, in unserem Hause zu hinterlegen.